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1.
GARANTIE
Der Versicherer garantiert die Erstattung vom Versicherungsnehmer
erlittener finanzieller Verluste gemäss der hierfür vorgesehenen
Bedingungen :
- In Artikel A - GARANTIEN ZUGUNSTEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS
unter finanziellen Verlusten sind sämtliche Anzahlungen und/oder vom Camping
Le Paradis zurückgehaltenen Summen zu verstehen unter Ausschluss eventuell
erhaltener Verwaltungsgebühren.
A
- GARANTIE N ZUGUNSTEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS
a) AUSMASS
Der
Versicherer garantiert die Erstattung vom Mieter
erlittener finanzieller Verluste ( Anzahlungen
) falls sich dieser gezwungen sehen sollte vor
seinem Aufentshaltsantritt im Camping Le Paradis
den Mietvertrag aus einem der unten genannten Gründe
zu stornieren.
Begrenzung der Erstattung :
- Für den Bereich Camping/Caravaning : Volle Erstattung
der Anzahlung von 80 €. Diese Summe stellt den Erstattungshöchstbetrag
für jedwede Annulierung dar.
- Für den Bereich Mobilhome : Volle Erstattung
der Anzahlung mit einem Maximum von 600 €. Diese
Summe stellt den Erstattungshöchstbetrag für
jedwede Annulierung dar.
b)
DURCH DIE VERSICHERUNG GEDECKTE EREIGNISSE
Folgende
Ereignisse sind versichert, unter Ausschluss aller
anderen :
- Stornierung eines Aufenthaltes aufgrunde :
* Schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Todesfall (des
Versicherungsnehmers, seines legalen oder tatsächlichen
Lebensgefährten, beider Eltern oder Kinder ersten Grades
unter 80 Jahren zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses).
Es
ist zu verstehen unter :
Schwere Krankheit : Eine durch eine anerkannte
medizinischen Autorität diagnostizierte Verschlechterung
der Gesundheit oder Schwangerschaftskomplikationen
, die das Verlassen des Zimmers sowie jegliche
berufliche und private Aktivität untersagt.
Die Garantie tritt auch bei chronischen, bereits
bestehenden Krankheiten in Kraft falls diese keiner
medikamentöse Behandlung während des
der Versicherungsnahme vorhergehenden Monates unterlagen.
Schwerer Unfall : körperlicher , vom Versicherungsnehmer
unbeabsichtigt hervorgerufener Schaden, der eine
plötzlich eingetretene äussere Ursache
hat und aufgrunde dessen Fortbewegung aus eigener
Kraft unmöglich ist. Diese Feststellung muss
von einer anerkannten medizinischen Autorität
getroffen werden.
*
Schwerem Schaden durch Diebstahl, Brand, Explosion
oder natürliche Ursachen an privaten oder
berufsbedingten Immobilien sowie Brand, Diebstahl
oder schwere Schäden am Fahrzeug . Hierfür
ist ein von der Polizei ausgestelltes Zertifikat
: Schwerbeschädigtes Fahrzeug
erforderlich, das innerhalb der der Abreise vorausgehenden
7 Tage einzureichen ist.
* Nur für die nicht in Frankreich Ansässigen
: Verlust oder Diebstahl der Identitätspapiere
während der dem Reiseantritt vorausgehenden
7 Tage und die daraus resultierende Unmöglichkeit
eines Aufenthaltes im Camping Le Paradis.
* Arbeitslosigkeit aus ökonomischen Gründen
gemäss der aktuellen Gesetzgebung und unter
der Bedingung dass diese Tatsache zum Zeitpunkt des
Mietvertragabschlusses nicht bekannt war.
* Absage aufgrund einer der oben aufgeführten
Ursachen,durch eine der im Mietvertrag angegebenen
Personen, die ebenfalls Versicherungsnehmer ist.
* Sperrung oder Evakuierung des Campingplatzes durch
behördliche Verordnung im Rahmen von Sicherheitsvorkehrungen
nach Brand, Explosion, Blitzeinschlag, Wasserschäden
oder Unfallschäden (inklusive Naturkatastrophen),
Streik, Umweltverschmutzung.
c)
DURCH DIE VERSICHERUNG NICHT GEDECKTE EREIGNISSE
Ausgeschlossen
sind finanzielle Verluste aus folgenden Gründen
:
*
Kriminelle Handlungen basierend auf chemischem
oder bakteriologischem Angriff, Attentat, terroristischen
oder Sabotageakten ( direkte Handlung oder Bedrohung
) , Inkraftsetzung von Antiterrorismusstrategien
( plan Vigipirate
) oder von den entsprechenden Behörden
angewandte Massnahmen zur Vermeidung oben genannter
Ereignisse.
* Unfälle oder Krankheiten, die schon vor dem
Reservierungsdatum oder dem Zeitpunkt der Unterschreibung
des vorliegenden Vertrages festgestellt wurden.
* Selbstmord oder Selbstmordversuch.
* Alkoholismus oder Zustand chronischer Trunkenheit
des Versicherungsnehmers , auch falls er Opfer eines
Unfalles wird und zu diesem Zeitpunkt sein Blutalkoholspiegel
die gesetzlich festgelegte Grenze überschreitet,
sowie Anwendung von Drogen, Betäubungsmitteln
oder giftiger Produkte ohne ärztliche Verordnung
ausser wenn er den Beweis erbringen kann dass zwischen
Ursache und Wirkung keine Beziehung besteht.
* Schwangerschaft, Geburt, Schwangerschaftsunterbrechung
oder deren Folgen.
* Streiks, Aufruhr oder Volkserhebungen,
- Hervorgerufen durch den Versicherungsnehmer, den
Versicherten und/oder ihres Personals,
- Mit Beginn vor dem Inkrafttreten des Vertrages,
falls eine Streikankündigung oder eine Bekanntgebung öffentlicher
Aktionen vorgelegen hat.
* Vom Versicherungsnehmer oder dem Versicherten oder
mit ihrer Zustimmung begangene kriminelle Handlungen.
* Durch Zivil- oder Militärbehörden oder
im Rahmen der Zollgesetzgebung angeordnete Versiegelung,
Pfändung, Beschlagnahmung, Zerstörung oder
Requisition.
* Krieg mit Fremdmächten oder Bürgerkrieg.
* Beschädigungen oder Verschlimmerung der Beschädigungen
verursacht durch :
- Waffen oder Geräte deren Explosion durch Modifikationen
der Atomkernstruktur bestimmt sind,
- jedwede nukleare Brennstoffe, radioaktive Produkte
oder Abfälle oder jede andere Quelle ionisierender
Strahlung für die allein der Betreiber einer
nuklearen Anlage verantwortlich ist.
- jedwede Quelle ionisierender Strahlung ( insbesondere
alle Radioisotope ) die ausserhalb einer nuklearen
Einrichtung benutzt wird oder zu solcher Nutzung
bestimmt ist.
2.
MAXIMALE VERPFLICHTUNG DES VERSICHERUNGSTRÄGERS
Die
maximale Verpflichtung des Versicherungsträgers
ist auf 76224 € festgelegt und betrifft Schäden
eines bestimmten Ereignisses.
-
Unter Ereignis ist alles zu verstehen das innerhalb
einer Zeitspanne von 72 aufeinanderfolgenden
Stunden eintreten kann.
3.
IM SCHADENSFALLE EINTRETENDE VERFÜGUNGEN
A.
DIE VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS :
Der Mieter muss :
-
Im Falle der Aufenthaltsstornierung :
- nach Kenntnisnahme letzterer, jedoch spätestens
innerhalb der darauffolgenden ZWEI TAGE den Camping-Caravaning Le
Paradis
schriflich darüber informieren; vorzugsweise
per Einschreiben mit Rückantwort. Anzugeben
ist die genaue Anschrift an die das Formular zur
Schadensmeldung gerichtet werden soll.
- dieses Formulars nach Erhalt, jedoch spätestens
innerhalb der darauffolgenden FÜNF TAGE per
Einschreiben mit Rückantwort , vollständig
ausgefüllt und unterschrieben unter Beifügung
aller entsprechenden Nachweise (ärztliches
Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung der Todesursache,
Attest des Arbeitsgebers, Bescheinigung einer Anzeigeerstattung
im Diebstahlsfalle, etc.) der Versicherungsgesellschaft
zustellen.
B.
ZAHLUNG DER ENTSCHÄDIGUNGEN :
Die
Schadenserklärung wird der Versicherungsgesellschaft übermittelt
nach Hinzufügung der Einzelheiten aufgrund
derer die demMieter zugute kommende Entschädigung
festgerlegt werden kann.
Die Versicherungsgesellschaft bietet die Entschädigung
dem Versicherungsnehmer oder seinen Erben direkt
an und dies innerhalb von DREISSIG TAGEN nach Erhalt
der Schadensmeldung oder nach Erhalt des letzten
zur Ermittlung des Vorganges notwendigen Dokumentes.
Die Versicherungsgesellschaft zahlt den gesetzlich
festgelegten Nutzniessern die Entschädigung
innerhalb von ZEHN TAGEN nach Erhalt der Zustimmung
letzterer zum zuvor entbotenen Entschädigungsvorschlag.
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